Die letzten Todesschüsse an der Berliner Mauer.

stellvertretend für alle Opfer der Mauer:


Chris Gueffroy

geboren am 21. Juni 1968,
erschossen am 5. Februar 1989

in Berlin-Treptow, nahe den Kleingartenkolonien "Harmonie" und "Sorgenfrei" am Britzer Zweigkanal.


Chris Gueffroy Opfer der Mauer

Im Mai 1989 sollte der 20-Jährige Kellner Chris Gueffroy aus Ost-Berlin zur Nationalen Volksarmee eingezogen werden, was ihm sehr widerstrebte. Reisen wollte er; Amerika sehen, das war sein großer Traum. Von einem Bekannten, der seinen Wehrdienst bei den Grenztruppen in Thüringen ableistete, erfuhren Chris Gueffroy und sein Freund, der 21-jährige Christian G., Ende 1988, dass der Schießbefehl ausgesetzt sei; es dürfe nur noch auf Fahnenflüchtige und bei Angriffen auf die Staatsgrenze geschossen werden. Chris Gueffroy und Christian G. gingen deshalb davon aus, dass ihnen bei einer Flucht über die Berliner Mauer schon nichts passieren werde.

Am 5. Februar 1989 näherten sich die beiden jungen Männer im Ost-Berliner Stadtbezirk Treptow dem Teltowkanal, der die Grenze zum West-Berliner Stadtbezirk Neukölln bildete. Von einer Gartenkralle hatten sie den Stiel entfernt und stattdessen ein Seil angebunden. Mit diesem Wurfanker wollten sie die letzte Barriere vor dem Teltowkanal überwinden, den Streckmetallgitterzaun. Fast drei Stunden lang krochen sie bei drei Grad minus durch Schrebergärten, bevor sie gegen 23.40 Uhr die Hinterlandmauer erreichten. Es gelang ihnen, diese Mauer unentdeckt zu übersteigen. Auch das nächste, nur fünf Meter entfernte Hindernis, den Signalzaun konnten die beiden jungen Männer überwinden, lösten dabei aber optischen Alarm aus; die Grenzsoldaten wurden auf sie aufmerksam. Während Chris Gueffroy und Christian G. auf das letzte Sperrelement, den Streckmetallzaun, zurannten, wurden sie von einem Postenpaar unter Beschuss genommen. Um den Schüssen zu entkommen, rannten sie von den Soldaten weg am Zaun entlang. Vergeblich versuchten sie abwechselnd, dem jeweils anderen mit einer Räuberleiter über den Zaun zu helfen. Die Flucht vor dem ersten trieb sie in die Arme eines zweiten Postenpaares. Schüsse peitschten durch die Nacht, schlugen Funken am Stahlzaun. Chris Gueffroy sackte zusammen, fiel zu Boden und blieb leblos vor seinem Freund liegen, der, ebenfalls von einem Geschoss am Fuß getroffen, stürzte.

Chris Gueffroy starb innerhalb weniger Minuten. Ein Brustschuss hatte ihm den Herzmuskel zerfetzt. Christian G. wurde am 24. Mai 1989 vom Stadtbezirksgericht Berlin-Pankow wegen versuchten ungesetzlichen Grenzübertritts im schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Durch eine Traueranzeige in der Ost-Berliner "Berliner Zeitung" wurde der Name des Erschossenen im Westen bekannt; dem DDR-Korrespondenten der "Frankfurter Rundschau", Karl-Heinz Baum, gelang es, trotz aller Kontrollen der Trauergäste durch die Staatssicherheit an der Beerdigung teilzunehmen; auch der RIAS berichtete.

Die Tötung von Chris Gueffroy rief in einem von der SED-Führung nicht kalkulierten Ausmaß internationale Proteste und diplomatische Schritte gegen den Schießbefehl an der Mauer hervor. Anfang April 1989 hob SED-Generalsekretär Honecker den Schießbefehl, dessen Existenz offiziell immer bestritten worden war, in einer geheimen Anweisung auf. Die Schüsse auf Chris Gueffroy und Christian G. waren die letzten Todesschüsse an der Berliner Mauer.

Am 20. Januar 1992 wurden die Todesschützen vom Landgericht Berlin verurteilt: Ingo H., der aus weniger als 40 Meter Entfernung hinrichtungsgleichkommend schoss, wegen Totschlags zu drei Jahren und sechs Monaten Haft; Andreas K., der aus seiner Kalschnikow aus mehr als 100 Metern Dauerfeuer gegeben hat, wegen versuchten Totschlags zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung. Im März 1993 hob der Bundesgerichtshof die Urteile auf und sprach Andreas K. frei. Ein Jahr später reduzierte eine Strafkammer des Berliner Landgerichts das Strafmaß für Ingo H. in letzter Instanz auf zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.


Quellen:

Werner Filmer/Heribert Schwan, Opfer der Mauer, München 1991, S. 58-65, 148;
Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht, Schwurgerichtsanklage gegen Erich Honecker, Erich Mielke, Willi Stoph, Heinz Keßler, Fritz Streletz und Hans Albrecht wegen gemeinschaftlicher Tötung, ohne Mörder zu sein, Berlin, 12. Mai 1992, Fall 36, S. 664-675;
Roman Grafe, Deutsche Gerechtigkeit. Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber, München 2004, S. 12 ff.

Dieser Beitrag wurde zitiert in Abstimmung mit dem


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